Ganztagsbetreuung in M-V
Nachdem der Runde Tisch „Ganztag“ zum Ende der vergangenen Woche seine Arbeitsschwerpunkte bekanntgegeben hat und Bildungsministerin Simone Oldenburg mitteilte, dass es bis zur Erfüllung des Rechtsanspruches noch 18 Monate Zeit habe, drängen die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf schnelle Entscheidungen des Landes.
„18 Monate sind viel, aber dennoch sehr kurz, wenn z.B. Baumaßnahmen nötig werden und auch der Schülerverkehr umstrukturiert und genügend Personal gefunden werden muss“, erklärt Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages und Bürgermeister der Hansestadt Wismar. „Da hätte man gerne schon verbindlich gewusst, welchen Rechtsrahmen der Landesgesetzgeber setzt, um vor Ort ebenfalls entsprechend vorbereitet sein zu können. Auf keinen Fall geht es, wenn gleichzeitig mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder das Land versucht, auf Kosten der Kinder, ihrer Bildung und der Kommunen zu sparen, weil schrittweise die bisherigen Angebote der ganztägig arbeitenden Grundschulen reduziert werden. Solch einen Verschiebebahnhof lehnen wir strikt ab“, erklärt Beyer weiter.
Die Städte und Gemeinden im Land befürchten zudem, dass ein derartiges Sparprogramm des Landes zu Lasten der frühen Bildung der Grundschüler geht und dem Grundgedanken des bundesweiten Rechtsanspruchs widerspricht bzw. die vom Bundesgesetzgeber erzeugten Erwartungen enttäuschen wird. Danach sollten nämlich zusätzliche Angebote für die Zeiten geschaffen werden, in der die Schulen eben nichts anbieten (Nachrang des Ganztagsrechtsanspruchs gegenüber schulischen Angeboten).
Der Städte- und Gemeindetag wird in Berlin an einer Konferenz der kommunalen Spitzenverbände teilnehmen und das Vorgehen der einzelnen Bundesländer analysieren.
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