Kindertagesbetreuung in M-V:

Nr.1/2025  | 16.01.2025  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Die Situation der kommunalen Haushalte spitzt sich immer weiter zu, das hatte zuletzt sogar der Landesrechnungshof M-V in seinem Kommunalfinanzbericht für das Jahr 2023 bestätigt. Die Prognose für die nächsten Jahre ist nach den Ergebnissen des Zensus, weiterer Aufgaben mit enormen Kostensteigerungen und fehlenden Kostenausgleichen seitens des Landes eher düster als rosig. 

Aktuell zeigt sich, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Kindertagesbetreuung mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert sind. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindetages haben die Kommunen gegenüber dem Jahr 2020, in dem die betragsfreie Kita eingeführt wurde, bereits im Jahr 2024 Mehrkosten in Höhe von 90 Mio. Euro jährlich zu verzeichnen. Der Landesgesetzgeber ging 2020 von einer jährlichen Kostensteigerung von 2,3 % und einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Plätze um 2% aus und hat die Kostenentwicklung deutlich niedriger prognostiziert als die eingetretene Kostensteigerung von 10 % pro Jahr. 

„Die Kostenentwicklung zeigt zum einen ganz deutlich, dass die angeblich lt. Zensus gesunkene Einwohnerzahl bei den Kinderzahlen (3,5 Prozent weniger) nicht festzustellen ist. Im Jahr 2020 haben wir die Beitragsfreiheit mit der damaligen Aussicht auf die Kostensteigerungen mitgetragen. Doch mit dem jetzigen Steigerungspfad und den Einnahmeeinbrüchen im Zensus muss die Ausgabenseite, wie wir seit 2019 fordern, endlich in den Blick genommen werden, um das System finanzierbar zu halten“, erklärt Thomas Beyer Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages und Bürgermeister der Hansestadt Wismar. 

Ein aktuelles, gemeinsam mit dem Land beauftragtes Gutachten bestätigt, dass insbesondere die Finanzierungslücken bei der Kindertagesförderung vollständig vom Land auszugleichen sind. Dieses gemeinsame Gutachten zur Überprüfung der Konnexitätsfragen im Zusammenhang mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit wurde vom Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag und dem Bildungsministerium unter Beteiligung von Finanz- und Innenministerium beauftragt. 

„Der Gutachter kam hier zum Ergebnis, das Land müsse nachträglich einen Konnexitätsausgleich zahlen. Die Landesregierung fühlt sich aber offensichtlich an die Aussagen im gemeinsamen Gutachten nicht gebunden bzw. interpretiert es anders“, erklärt Thomas Beyer. 

Städte- und Gemeindetag und Landkreistag hatten das Land im Herbst letzten Jahres aufgefordert, den Konnexitätsausgleich zu berechnen und einen Zeitplan für den Erlass der entsprechenden Regelung vorzulegen. „Da die Landesregierung dem nicht nachkommt, werden nun doch wohl die Richter beim Landesverfassungsgericht entscheiden müssen. Wir jedenfalls hatten hier sehr auf eine gemeinsame Lösung mit dem Land gesetzt“, so Beyer weiter. 

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