Zukunft der Kindertagesförderung

Nr.4.00  | 05.09.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Träger und Kommunen bereiten gemeinsam Umsetzung vor


Heute versammelten sich über 350 Experten aus den Bereichen Jugendhilfe, Kindertagesförderung und Kommunalverwaltung in der Rostocker Stadthalle, um die Weichen für die Zukunft der Kindertagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. Im Fokus stand der neue Landesrahmenvertrag (LRV) zum Kindertagesförderungsgesetz (KiföG), der die Grundlage für eine landesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten bildet.


Klarer Fokus auf Einheitlichkeit und Qualität
Das zentrale Ziel der Informationsveranstaltung war es, eine gemeinsame Grundlage für die Umsetzung des Landesrahmenvertrages zu schaffen. Die Mitglieder der Vertragskommission präsentierten Lösungsansätze und Auslegungen zu einzelnen Regelungen des Landesrahmenvertrages und erörterten, wie der Vertrag in der Praxis angewendet werden kann, um eine einheitliche und transparente Regelung der Betreuungsstandards im gesamten Bundesland zu gewährleisten. Landesweit sind von acht Gebietskörperschaften sowie von ca. 370 Trägern von Kindertageseinrichtungen entsprechende Vereinbarungen zu verhandeln und zu schließen. Durch die Vereinheitlichung von Personal- und Leitungsschlüsseln sowie der Verhandlungen über Verwaltungskosten soll die Qualität der Kindertagesförderung nachhaltig gesteigert und der administrative Aufwand reduziert werden. „Es geht darum, ein gemeinsames Verständnis und klare Leitlinien für die Umsetzung des LRV zu entwickeln, um die bestmögliche Betreuung unserer Kinder sicherzustellen“, erläuterte Jan-Hendrik Hartlöhner, Vorsitzender der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Klare Regeln für bessere Betreuung.


Der Landesrahmenvertrag legt den Grundstein für eine verlässliche und hochwertige Betreuung der Kinder im Land. Der Vertrag regelt nicht nur die Personalbemessung, sondern sorgt auch für Transparenz und Planungssicherheit. „Dieser Vertrag ist ein entscheidender Schritt für die Qualitätssicherung in unseren Kindertageseinrichtungen“, betonte Steffen Bockhan, Senator Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock während der Tagung.


Reaktionen und Resonanz
Die Vertragskommission zog folgendes Fazit: Heute wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Landesrahmenvertrag schafft die Basis für eine hohe Betreuungsqualität in Mecklenburg-Vorpommern. Nun gilt es, diese Standards in der Praxis zu verankern.


Auch Vertreter der Kita-Träger begrüßten die Ergebnisse der Tagung: „Der LRV gibt uns die Sicherheit, die wir für unsere Arbeit benötigen. Damit können wir uns voll und ganz auf die pädagogischen Aufgaben konzentrieren“, so Susanne Hacker, Verband der privaten Träger Kinder- Jugend-und Sozialhilfe e.V.
Ausblick.
Die Vertragskommission wird den FAQ-Katalog, der begleitend zum LRV entwickelt wurde, kontinuierlich aktualisieren. Mit der heutigen Fachtagung wurde ein starkes Fundament für die zukünftige Entwicklung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt. Der Landesrahmenvertrag und die begleitenden Maßnahmen bieten allen Beteiligten klare Vorgaben und unterstützen eine hochwertige Betreuung der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft.


Hintergrund zum Landesrahmenvertrag KiföG
Das Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wurde erstmals im Jahr 1992 eingeführt, um eine rechtliche Grundlage für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu schaffen. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach überarbeitet, um den sich
verändernden gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden. Mit der Einführung des Landesrahmenvertrags im Jahr 2024 wurde ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, um eine flächendeckend einheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.


Pressekontakt:
Antje Habermann
DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Wismarsche Straße 298 | 19055 Schwerin Telefon: 0385 5914793, Mobil: 0162/1022376
Email: a.habermann@drk-mv.de | www.drk-mv.de

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