Sommerliche Schnapsidee: Bürgermeister sollen Cannabis-Vergehen verfolgen

Nr.14/2024  | 02.08.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Sommerliche Schnapsidee: Bürgermeister sollen Cannabis-Vergehen verfolgen

Mit Unverständnis reagiert der Städte- und Gemeindetag auf Pläne der Landesregierung, die örtlichen Ordnungsbehörden, also die hauptamtlichen Bürgermeister und die Amtsvorsteher, mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz des Bundes zu belasten.

Ein Entwurf aus dem Landwirtschaftsministerium will die kleinsten Behördeneinheiten in unserem Land unter anderem dafür zuständig machen, den verbotenen Konsum von Cannabis in Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr zu verfolgen. Erzieher, Lehrer und Trainer werden dies bemerken und einen Verdacht von verbotenem Konsum melden. Wäre da die Polizei nicht der bessere Ansprechpartner: „Unsere Ordnungsämter haben keine Möglichkeiten von dann notwendigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen,“ so Sylke Drobek (Stadt Neustrelitz), Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ordnungsamtsleiter beim Städte- und Gemeindetag.

Laut Entwurf des Landwirtschaftsministeriums sollen die örtlichen Ordnungsbehörden außerdem verfolgen, wenn jemand zwischen 25 und 30 g Cannabis, Blüten oder blütennahe Blätter an einem Ort besitzt, wo er nicht wohnt. Gleiches gilt, wenn jemand über Cannabis im militärischen Raum verfügt. “Wir haben weder Experten für Pflanzenkunde noch sind wir besser geeignet als Polizei oder Zoll“, so Drobek weiter.

Durch das umstrittene Konsumcannabisgesetz sollten Polizei und Justiz von Arbeit entlastet werden. Soll dies nun zu Lasten der Kommunen geschehen? Thomas Beyer, Bürgermeister Hansestadt Wismar und Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages dazu: „Die sog. Legalisierung darf nicht dazu führen, dass die Städte, Gemeinden und Ämter mit den Problemen eines missglückten Gesetzes allein gelassen werden. Wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind es leid, dass unsere Mitarbeiter die Folgen von handwerklich schlecht gemachten Gesetzen ausbaden müssen. Das geht auch zu Lasten der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Erfahrung haben wir nach den Verirrungen der Corona-Verordnungen klar gegenüber der Landesregierung kommuniziert. Wenn dann noch in der Kabinettsvorlage ausgeführt wird, dass keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen durch die Aufgabenübertragung zu erwarten sind, geht dies wohl an der Realität vorbei. Zusätzliche Kontrollen zu zusätzlichen Zeiten, bedeuten mehr auch mehr Personal. Wenn es das nicht geben soll, dann mag das Land sogleich erklären, dass sie die Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt haben will. Das wäre jedenfalls ehrlich.“

 

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