Endlich mehr Geld für Bürgermeister
Der Städte- und Gemeindetag M-V hat nach der überraschenden Erhöhung der Besoldung der Landräte im Jahre 2022 auch eine Anpassung der nicht minder belasteten ehren- und hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten gefordert. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt und die Entwürfe lagen im letzten September vor. Der Innenminister kündigte die Umsetzung zum Ende letzten Jahres an. Dann passierte aber nichts, so dass mit der jüngsten Pressemitteilung unseres Verbandes vom 29. März 2024 nochmals vehement darauf hingewiesen wurde, dass ein bloßes Ankündigen ohne Taten ein falsches Signal sei, wenn wir das Bürgermeisteramt tatsächlich attraktiver gestalten wollen.
„Einen Dissens mit dem Städte- und Gemeindetag gab es nur darüber, warum der Innenminister gerade die Oberbürgermeisterinnen und -bürgermeister der sechs großen Städte und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter von der allgemeinen Stellenanhebung ausnehmen wollte. Weder im Vergleich mit den anderen norddeutschen Ländern, noch im Vergleich mit den Landräten und deren Stellvertretern, konnte der Innenminister diese Ungleichbehandlung für uns nachvollziehbar begründen“, erklärt Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages.
„Nun endlich – wir erfuhren es aus einer Pressemitteilung des Innenministeriums – soll es nach vielen Jahren endlich zu einer Anerkennung der Leistungen der vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern seitens des Landes kommen“, so Wellmann weiter. Wie das Innenministerium mitteilt, können nach der Kommunalwahl die ehren- und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mehr Geld für ihre wertvolle Arbeit erhalten. Möglich macht das nach erfolgter Überprüfung eine Anpassung der Entschädigungs- sowie der Kommunalbesoldungsverordnung.
Das Innenministerium titelt seine Pressemitteilung vom 14. Mai 2024 mit den Worten „Landesregierung stärkt Arbeit ehrenamtlicher Bürgermeister“. „Das ist wichtig, richtig und längst überfällig. Diese Anerkennung kostet dem Land allerdings nicht einen Cent, da die Kommunen dies selbst finanzieren. Insofern stellen wir an dieser Stelle klar, dass die Anpassung der beiden Verordnungen zwar Landessache ist, die daraus folgenden Möglichkeiten jedoch einzig und allein als Anerkennung der jeweiligen Kommune für ihre jeweilige Bürgermeisterin bzw. ihren jeweiligen Bürgermeister zu werten sind“, so Wellmann.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Andreas Wellmann, Geschäftsführer, (01 70) 76 71 000