Pflege in M-V:

Nr.10/2024  | 03.05.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Pflege in M-V: Städte und Gemeinden gegen neue Aufgabenzuweisung 

Mit dem Anfang des Jahres vom Landespflegeausschuss M-V initiierten Pakt für Pflege sollen die Arbeitsbedingungen optimiert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für das Pflegepersonal verbessert und unter anderem die Versorgungsinfrastruktur sowie die Pflegeplanung ausreichend flächendeckend verbessert werden. 

„Grundsätzlich begrüßen wir diese Initiative, da hier im Sinne der zu pflegenden Menschen und des Pflegepersonals gehandelt wird. Was jedoch nicht sein kann, ist dass für diese Aufgabe die Städte, Gemeinden und auch Amtsverwaltungen im Land herangezogen werden, um eine flächendeckende Versorgung abzusichern. Zudem ziehen sich die Pflegekassen mehr und mehr aus der Fläche zurück“, so Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages und Bürgermeister der Hansestadt Wismar. „Dieser beabsichtigte Weg ist eine Sackgasse und von uns vor Ort nicht leistbar“, so Beyer weiter. 

Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages hat daher in seinem Positionspapier vom 18. April 2024 klar benannt, was es braucht, um eine gute pflegerische Versorgung im Land sicherzustellen. „Wesentlich hierbei ist, dass die Verantwortung bei den Aufgabenträgern nach dem SGB XI liegt und nicht abgegeben werden kann. Aufgabenträger sind die Pflegekassen und das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die gemeindliche Ebene in die gesetzliche Aufgabenverantwortung mit einzubeziehen ist jedenfalls nicht richtig, da sie weder personell noch finanziell in der Lage ist, eine verlässliche Erfüllung der den Pflegekassen, den örtlichen Sozialhilfeträgern und dem Land obliegenden Aufgaben zu erfüllen oder zu übernehmen“, so Beyer weiter. 

Auch wenn die Rechtsaufsicht über die Pflegekassen vom Land Mecklenburg-Vorpommern auf das Land Brandenburg übertragen wurde, ändert das nichts daran, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für die Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung im gesamten Land M-V in Form einer Garantenstellung verantwortlich ist. Das bedeutet auch, dass man seitens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch auf die Rechtsaufsicht einzuwirken hat, wenn Pflegekassen ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen, vor Ort die Pflege ihrer Mitglieder zu organisieren. „In diesem Zusammenhang wird der Sozialministerin unseres Landes dringend empfohlen, die Aufsicht über die Kostenträger, die einst an Brandenburg abgegeben wurde, wieder zurückzuholen“, so Thomas Beyer. 

Anlagen

Positionspapier17.pdf (PDF, 0,6 MB)
Positionspapier 17: Voraussetzungen für die Sicherstellung einer guten pflegerischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern

© Figures of different colors as symbol of inclusion and diversity“ von designer491 von Getty Images via Canva Pro

© Engineering heating. Concept heating. Project of heating for house“ von isterinka74 von Getty Images via Canva Pro

© Background of paper money“ von moerschy

© Digital background“ von SergeyNirens von Getty Images via Canva Pro