Pflegepakt M-V

Nr.3/2024  | 23.02.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Mit dem vom Sozialministerium M-V initiierten Pflegepakt soll die Qualität in der Pflege sowie die Attraktivität des Pflegeberufes verbessert werden. Angesichts der steigenden Herausforderungen müssen alle Beteiligten ihre Aufgaben wahrnehmen, sonst droht ein Abwälzen der Umsetzung des Paktes auf die Kommunen. Hier soll vor allem auf kommunale Infrastrukturen und Personal zugegriffen werden, das es gar nicht gibt. Städte und Gemeinden, vor allem im ländlichen Bereich, können dies nicht leisten. 

„Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist eine sehr bedeutsame Aufgabe, die bedingt durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen steht. Wenngleich die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, darf die Verantwortung nicht an den letzten in der Kette, nämlich die Kommunen, abgewälzt werden! Verantwortlich auch vor Ort sind und bleiben die Pflegekassen und das Land Mecklenburg-Vorpommern! Was wir wahrnehmen ist, dass sich die Pflegekassen zunehmend aus der Verantwortung stehlen und sich dem Dialog nicht stellen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bzw. deren Ämter sind flächendeckend weder personell noch finanziell in der Lage, eine verlässliche Erfüllung der den Pflegekassen, den örtlichen Sozialhilfeträgern und dem Land obliegenden Aufgaben zu erfüllen oder zu übernehmen“, erklärt Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages sowie Bürgermeister der Hansestadt Wismar. 

Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern muss seine Verantwortung zur Aufsicht über die Pflege im Land wahrnehmen und kann sich nicht damit herausreden, diese vor Jahren an ein anderes Bundesland übertragen zu haben. „Zu dieser Aufsichtsverantwortung gehört, dass auch bei ambulanten Pflegediensten die geltenden Tarifverträge bei den Verhandlungen beachtet werden. Pflegekassen sind nicht nur für die Einhaltung ihres Budgets verantwortlich, sondern in erster Linie für eine gute Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Leistungen der Pflege und auch für Beratung. Wenn es Versorgungslücken gibt, müssen Pflegekassen notfalls selbst und vor Ort tätig werden. Hier nun die scheinbar kostengünstigste Variante zu wählen und daraus eine kommunale Leistung machen zu wollen, entsprecht jedenfalls nicht dem Sinn der Sache. Die Städte und Gemeinden im Land unterstützen sehr gerne bei der Initiierung von Angeboten. Die Umsetzung sollte jedoch von denen erfolgen, die es können und die auch dafür finanziert werden“, so Beyer weiter. 

Hintergrund: Mit dem aktuell in Verhandlung befindlichen Pflegepakt des Landespflegeausschusses M-V sollen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung vereinbarter Schwerpunkte wie u.a. 

  • Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit
  • Personalsicherung und Personalgewinnung,
  • Care-Management-Ausrichtung am Grundsatz einer sich sorgenden Gemeinschaft (Berücksichtigung sozialräumliche Infrastruktur als Ganzes, öffentlicher Raum, niedrigschwellige Begegnungsorte für alle Generationen, demenzfreundliche Kommune, Barrierefreiheit, Einkaufmöglichkeiten, verkehrstechnische, soziale und medizinische Infrastruktur)
  • Weiterentwicklung der Pflege- und Strukturplanung
  • Beratung und Case-Management 

erarbeitet werden und von den Landespflegeausschussmitgliedern im Rahmen ihrer Ressourcen und Kompetenzen im Jahr 2024 umgesetzt werden. Ergänzend zur Vernetzung aller relevanten Akteure im Bereich der Pflege und zur Nutzung bestehender Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern wird angestrebt, eine professionelle Begleitstruktur aufzubauen, die diesem „Pakt für Pflege“ zur Umsetzung einer Projektförderung „Pflege vor Ort“ die notwendige, kontinuierliche Durchsetzungskraft in der Strukturentwicklung gibt. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer, 0170/76 71 004

 

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