Neubau von Windkraftanlagen – Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden!
Bundesverfassungsgericht bestätigt Forderung des Städte- und Gemeindetages
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV, das u. a. auch vom Städte- und Gemeindetag maßgeblich entwickelt wurde, ist verfassungsgemäß. Es bleibt also dabei: Investoren und Projektierer müssen Gemeinden und Bürger bei ihren Vorhaben beteiligen.
„Das ist für uns ein großer Erfolg!“, sagt Arp Fittschen, zuständiger Referent beim Städte- und Gemeindetag. „Wir haben uns bei der Entwicklung des Gesetzes viele Gedanken gemacht und freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Wir würden es begrüßen, wenn jetzt alle Projektierer und Investoren das Gesetz nun selbstverständlich umsetzen. Dies ist eine gute Entscheidung für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern“, so Fittschen weiter.
Bislang haben nicht alle Projektentwickler von Windkraftanlagen von der Beteiligung Gebrauch gemacht, was häufig für Unmut gerade im ländlichen Bereich sorgte.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Arp Fittschen, Referent (0170) 76 71 001