Neubau von Windkraftanlagen – Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden!

Nr.8.10.23  | 05.05.2022  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Bundesverfassungsgericht bestätigt Forderung des Städte- und Gemeindetages 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV, das u. a. auch vom Städte- und Gemeindetag maßgeblich entwickelt wurde, ist verfassungsgemäß. Es bleibt also dabei: Investoren und Projektierer müssen Gemeinden und Bürger bei ihren Vorhaben beteiligen. 

„Das ist für uns ein großer Erfolg!“, sagt Arp Fittschen, zuständiger Referent beim Städte- und Gemeindetag. „Wir haben uns bei der Entwicklung des Gesetzes viele Gedanken gemacht und freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Wir würden es begrüßen, wenn jetzt alle Projektierer und Investoren das Gesetz nun selbstverständlich umsetzen. Dies ist eine gute Entscheidung für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern“, so Fittschen weiter. 

Bislang haben nicht alle Projektentwickler von Windkraftanlagen von der Beteiligung Gebrauch gemacht, was häufig für Unmut gerade im ländlichen Bereich sorgte. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Arp Fittschen, Referent (0170) 76 71 001

© Figures of different colors as symbol of inclusion and diversity“ von designer491 von Getty Images via Canva Pro

© Engineering heating. Concept heating. Project of heating for house“ von isterinka74 von Getty Images via Canva Pro

© Background of paper money“ von moerschy

© Digital background“ von SergeyNirens von Getty Images via Canva Pro