Der Städte- und Gemeindetag M-V begrüßt die anstehende Einigung zum Landesrahmenvertrag Kindertagesförderung M-V

Nr.28/2023  | 30.10.2023  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Am 27. Oktober 2023 haben der Städte- und Gemeindetag M-V und die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V gemeinsam Vertreter/innen aus dem parlamentarischen Raum, der Landesregierung und der kommunalen Ebene eingeladen, um über die anstehende Einigung zum Landesrahmenvertrag Kindertagesförderung M-V im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks zu informieren. Über drei Jahre intensive Verhandlungen, zuletzt in einem Schlichtungsverfahren, liegen hinter den Vertragspartnern. 

„Wir freuen uns, dass wir nun endlich kurz vor dem Abschluss eines Landesrahmenvertrages Kindertagesförderung stehen, welcher deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle schafft, auch für die Eltern und Mitarbeitenden. Die Verhandlungen vor Ort werden durch absolut nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert und bieten landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen Rahmen, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beschneiden“, so Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages M.V. Der Städte- und Gemeindetag M-V vertritt zum einen die beiden kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die vielen Gemeinden als Kostenbeteiligte und auch als Träger von Kindertageseinrichtungen in unserem Land. 

Schon frühzeitig waren sich die Vertragspartner darüber einig, dass das Land dringend landesweite, dauerhafte Verbesserungen der Qualität in den Kindertageseinrichtungen durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen muss. 

Thomas Beyer: „Die Regelungen eines Landesrahmenvertrages Kindertagesförderung können sich immer nur im Rahmen der Vorgaben unseres Kindertagesförderungsgesetzes M-V bewegen. Dazu gehört insbesondere auch eine auskömmlich finanzierte Mindestpersonalausstattung.“ 

Dem Städte- und Gemeindetag M-V liegt insbesondere die personelle Ausstattung der Kitas am Herzen. Dazu zählen insbesondere die Verbesserung der Ausbildungssituation, eine Bindung der Auszubildenden an die Einrichtungen und nicht zuletzt eine ausreichende Finanzierung durch das Land, um auch dauerhaft eine gute Kita-Betreuung gewährleisten zu können. Es ist daher wichtig, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass dauerhaft genug Fachkräfte in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. 

Sobald der Schlichterspruch vorliegt, wird er in den Gremien des Städte- und Gemeindetages M-V intensiv beraten. Thomas Beyer erklärt dazu: „Ich mache keinen Hehl daraus, dass uns auch die Kostenentwicklung im Kita-Bereich die Sorgenfalten ins Gesicht treibt. Wir sind nicht mehr weit entfernt von jährlich 1 Mrd. EUR Gesamtausgaben für das Kindertagesförderungsgesetz M-V. Die Wohnsitzgemeinden müssen davon 32 % aufbringen - ohne entsprechend starke Mitgestaltungsrechte.“ 

Alle Verhandlungspartner sind sich jedoch darin einig, dass es ihnen in erster Linie um die Förderung und eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder in unserem Bundesland geht. Daher arbeiten die Partner des Landesrahmenvertrages gemeinsam sehr konstruktiv an einer einheitlichen Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V. Das konnten alle Teilnehmenden des Parlamentarischen Frühstücks sehr deutlich wahrnehmen. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Andreas Wellmann, Geschäftsführer (01 70) 76 71 000

 

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