Wachstumschancengesetz

Nr.23/2023  | 05.09.2023  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der in der vergangenen Woche von der Ampelkoalition vorgelegte "10-Punkte-Plan für den Wirtschaftsstandort Deutschland" stößt bei den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf Kritik. Mit dem Wachstumschancengesetz sind eine Reihe von Steuervereinfachungen und -entlastungen für die Wirtschaft vorgesehen, um so Standortverbesserungen zu erreichen, Wettbewerbschancen zu erhöhen und die Konjunktur zu beleben. „Vereinfachungen und Entlastungen sind angesichts der Rezession und Herausforderungen sicher wichtig. Dies darf aber nicht vorwiegend zulasten der Städte und Gemeinden gehen. Denn es trifft die Menschen vor Ort und schwächt die Kommunen als wichtige Auftraggeber der regionalen Wirtschaft. Wir warnen daher vor einem starken Einbruch bei den Steuereinnahmen auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Unsere kommunalen Bundesverbände warnen für 2024 vor Mindereinnahmen von bis zu 12 Mrd. Euro, betrachtet man sämtliche Entlastungen, die etwa mit dem Jahressteuergesetz, der Mindestbesteuerungsrichtlinie und mit dem Wachstumschancengesetz vorgesehen sind“, erklärt Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages. 

Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern spüren Steuerentlastungen für Unternehmen unmittelbar in ihren Haushalten und sind andererseits durch die Mechanismen des kommunalen Finanzausgleichs auch durch Steuerausfälle des Landes belastet. „Das führt zu erheblichen Unsicherheiten bei den Haushaltsplanungen vor Ort. Die Risiken auf der Ausgabenseite, die geprägt sind durch Tarifentwicklung, Baukostensteigerungen, Klimaschutz und Klimaanpassung, Wärmewende etc. müssen zusätzlich geschultert werden, was die guten Haushaltsergebnisse der Vorjahre schnell abschmelzen lässt“, so Wellmann weiter. „Das wird zudem unmittelbare Folgen auf die anstehenden und notwendigen Investitionen vor allem im Schulbereich mit sich bringen. Wichtige und erforderliche Vorhaben wie der Hort- bzw. Schulausbau aufgrund von Inklusion und Integration aber auch durch den anstehenden Ganztagsrechtsanspruch für Grundschüler ab 2026 sind dann in Gefahr. Auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Straßen können dann nicht umgesetzt werden, da hierfür schlichtweg die Finanzierungssicherheit fehlt“, so Wellmann weiter. Das es insbesondere im Bereich der kommunalen Infrastruktur enorme Investitionsbedarfe gibt, bescheinigt die aktuelle umfassende Untersuchung des Deutschen Institutes für Urbanistik. 

Der Städte- und Gemeindetag erwartet daher einen Ausgleich des Bundes für die Einnahmeverluste aus dem Wachstumschancengesetz, die Beibehaltung der Kommunalen Infrastrukturpauschale in Mecklenburg-Vorpommern von mind. 150 Mio. EUR p.a. ab 2024, dringende Zurückhaltung des Bundes und des Landes bei neuen Anforderungen an die Kommunen durch neue Gesetze oder entsprechende Mehrbelastungsausgleiche sowie einen umgehenden Bürokratieabbau insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern bei den zahllosen Fördertöpfen des Landes. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer, (01 70) 76 71 004

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