Rechtsänderung ermöglicht vollständige Tilgung kommunaler DDR-Wohnungsbaualtschulden ab 2030

Nr.19/2023  | 26.07.2023  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die seit dem 15. Juli 2023 geltende Rechtsgrundlage, die es betroffenen Städten und Gemeinden im Land ermöglicht, noch vorhandene kommunale DDR-Wohnungsbaualtschulden in den kommenden sieben Jahren vollständig zu tilgen. „Damit kann auch dieses Kapitel aus dem Einigungsvertrag in M-V endlich abgeschlossen werden.“, so Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages.

„Wir haben hier gemeinsam mit dem Land dank des 5 Mrd. Euro-Bundesprogrammes eine wirkungsvolle Lösung finden können. Es ist gut, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern diese Bundesmittel zweckgerichtet dafür eingesetzt hat, die Entschuldung der Kommunen von den Altdefiziten voranzutreiben und sie vor allem von den noch immer existierenden Restkrediten aus den kommunalen DDR-Wohnungsbaualtschulden nach über 30 Jahren zu entlasten“, erklärt Beyer.

„Mit dieser Rechtsänderung erhalten unsere Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zudem Planungssicherheit. Schließlich ist die Entschuldung der Kommunen gerade mit Blick auf die steigenden Zinsen sowie die aktuellen Herausforderungen wie beispielsweise beim Klimaschutz wichtig“, so Beyer weiter.

 

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